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  AGB
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Firma R.S.-OFFICE und ihren Kunden.

AGB des Kunden, die von den vorliegenden von R.S.-OFFICE abweichen oder ihnen entgegenstehen, gelten nicht, es sei denn, R.S.-OFFICE hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Geltung der vorliegenden AGB wird insbesondere nicht dadurch ausgeschlossen, dass R.S.-OFFICE in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden die Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.

Diese AGB sind die Grundlage, auf der sämtliche Leistungen von R.S.-OFFICE erbracht werden. Die AGB, sowie des Weiteren gesetzliche Bestimmungen, gelten für sämtliche Verträge von R.S.-OFFICE.

Das Recht, diese AGB, Preise sowie Leistungen und deren Beschreibungen unter Einhaltung angemessener Ankündigungsfristen jederzeit zu ändern, bleibt R.S.-OFFICE vorbehalten.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Ansprüche auf nicht aktuelle Preise aufgrund von ausgelaufenen, ehemals geschlossenen Verträgen, veralteten Preislisten oder veralteten Werbeunterlagen von R.S.-OFFICE, werden nicht anerkannt.

Alle Angebote von R.S.-OFFICE sind stets unverbindlich und freibleibend. Angaben über Preise und Leistungen, gleich in welcher Form, die der Werbung dienen, sind ausdrücklich kein verbindliches Angebot, sondern lediglich eine Leistungsübersicht. Irrtümer, Änderungen und Druckfehler werden vorbehalten.

Von R.S.-OFFICE genannte Termine sind unverbindlich. Anspruch auf Schadenersatzforderungen wegen Nichteinhaltung von Terminen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Der von R.S.-OFFICE angenommene und bestätigte Auftrag beschreibt die auszuführenden Leistungen. R.S.-OFFICE führt Dienstleistungen im Bürobereich insbesondere im Bereich der EDV aus, wie die Erstellung von Datenbanken oder Tabellen bzw. die Erstellung von Präsentationen und Informationsverbreitung über gedruckte Medien sowie das Internet. Die Inhalte basieren auf Daten und Informationen, die der Kunde R.S.-OFFICE in Schrift und Bild aushändigt. Auszuführen sind nur die auf dem Vertrag vereinbarten Leistungen. Leistungen, die über den geschlossenen Vertrag hinausgehen, bedürfen eines weiteren Vertrages. Darunter fallen vor allem Veränderungen, sowie Erstellung zusätzlicher Inhalte, und alle weiteren, nicht explizit vertraglich vereinbarten Leistungen.

R.S.-OFFICE behält sich uneingeschränkt alle Entscheidungen über technische, ablaufrelevante und programmierspezifische Details, sowie die Vorgehensweise und Werkzeuge, mit denen Inhalte erstellt werden, vor. Etwaige Besonderheiten und Details technischer und gestalterischer Art müssen R.S.-OFFICE bei Vertragsabschluß mitgeteilt werden und bedürfen der schriftlichen Vereinbarung auf dem Vertrag. Die Inhalte für die Gestaltung werden R.S.-OFFICE vom Kunden innerhalb der vertraglich vereinbarten Zeit vollständig, rechtzeitig und schriftlich, bzw. als Bildmaterial, mit allen dazugehörigen Unterlagen zur Verfügung gestellt.

Unterlagen, die R.S.-OFFICE zur Ausführung seiner Leistungen überreicht werden, werden Eigentum von R.S.-OFFICE, außer wenn im Vertrag anderes vereinbart wird.

Alle Inhalte, Software, Quellcodes und Systeme, die R.S.-OFFICE erstellt, seien sie grafisch oder Programmcode, bzw. Teile von Programmcode, insbesondere HTML-Code, VBA-Code, Java-Scripts sowie programmierte Formeln oder Teile von Formeln und alle anderen zu schützenden Arbeiten, sind ausschließlich Eigentum von R.S.-OFFICE und unterliegen dem Urheberrecht. Mit Ausnahme der vom Kunden gestellten Unterlagen ist R.S.-OFFICE berechtigt, alle Rechte an Erzeugnissen von R.S.-OFFICE auch auf Dritte zu übertragen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Passwörter, die ihm im Rahmen der Leistungen von R.S.-OFFICE mitgeteilt werden, sorgfältig zu handhaben und nicht an Dritte weiterzugeben. Für etwaige Schäden, die durch die Weitergabe an Dritte oder nicht vertrauliche Handhabe entstehen, haftet der Kunde.
R.S.-OFFICE ist berechtigt, Aufträge und Teile davon an Dritte weiterzugeben, soweit der Inhalt des Vertrages nicht verletzt wird und die Weitergabe der Erfüllung des Vertrages dienlich ist. Vertragspartner des Kunden bleibt jedoch in jedem Falle R.S.-OFFICE. Vertragliche Beziehungen zwischen dem Kunden und dem durch R.S.-OFFICE beauftragten Dritten entstehen dadurch nicht.

R.S.-OFFICE sind kostenlos alle erforderlichen Inhalte sowie Zugang zu den erforderlichen Räumlichkeiten zu gewähren, insbesondere bei vereinbarten Fototerminen oder Besprechungen. Soweit eine Ursache, die R.S.-OFFICE nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt kann R.S.-OFFICE eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen. Verwehrt oder erschwert der Kunde, oder einer seiner Erfüllungsgehilfen, den Zugang zu Räumlichkeiten, die Übergabe von für die Erstellung der Inhalte relevanten Unterlagen, seine Pflicht zur Mitwirkung, die Erstellung von Textinhalten oder anderer relevanter Unterlagen, so ist R.S.-OFFICE berechtigt, die Vergütung zu erheben, ohne die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen oder zusätzliche Vergütung zu fordern, die durch die Verzögerung entsteht. Grundlage für die Berechnung dieser Vergütung ist die Höhe des von R.S.-OFFICE üblichen Stundensatzes.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Inhalte ohne ausdrückliche schriftliche Einverständniserklärung von R.S.-OFFICE an Dritte zu verkaufen, zu vermieten, oder sonst wie nutzbar zu machen. Sollte der Kunde dies dennoch ohne schriftliche Einverständniserklärung von R.S.-OFFICE tun, ist R.S.-OFFICE berechtigt, eine Strafgebühr von 75% der für dieses Projekt anfallenden Vergütung pro Vorfall zu erheben, ohne den Nachweis für den tatsächlich entstandenen Schaden erbringen zu müssen. Teilleistungen durch R.S.-OFFICE sind, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, zulässig.

R.S.-OFFICE garantiert dem Kunden, fachgerecht, kompetent und nach besten Kräften zu handeln, um Ausfälle und technische Engpässe zu minimieren. Schäden übernimmt R.S.-OFFICE nur, wenn durch eigene Angestellte von R.S.-OFFICE vorsätzlich, oder grob fahrlässig gehandelt wurde.

R.S.-OFFICE haftet nicht dafür, dass erwünschte betriebswirtschaftliche oder werbemäßige Ziele oder Erfolge des Kunden erreicht werden.
Bei Datenverlust haftet R.S.-OFFICE nur auf den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Rekonstruktion der Daten erforderlich ist, vorausgesetzt, dass R.S.-OFFICE die obliegende Pflichten zur Einweisung in die Datensicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.

Vertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen R.S.-OFFICE verjähren in einem Jahr ab Anspruchsentstehung, soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet R.S.-OFFICE nur, wenn R.S.-OFFICE eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat.

Soweit Leistungen nach Aufwand abgerechnet werden, gilt die jeweils aktuelle Preisliste von R.S.-OFFICE.

R.S.-OFFICE kann kalenderwöchentlich abrechnen, es sei denn, es wurde vertraglich anderes geregelt. Die Mitarbeiter von R.S.-OFFICE halten die täglichen Arbeitszeiten unter Angabe der bearbeiteten Position und der Art der Tätigkeit in einer Liste fest und legen diese auf Wunsch vor. Der Kunde kann jederzeit Einsicht in die Liste verlangen.

Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.

Der Kunde ist - unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen nachweisbar fehlender oder fehlerhafter Gegenleistung zu verweigern - nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder die von R.S.-OFFICE anerkannt worden sind.

R.S.-OFFICE steht das Recht zu, in Verzug befindliche Kunden von weiteren Dienstleistungen auszuschließen, auch wenn entsprechende Verträge abgeschlossen wurden.

R.S.-OFFICE ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über alle als vertraulich bezeichneten Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Personen darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Kunden erfolgen.

R.S.-OFFICE verpflichtet alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung der vorstehenden Vorschrift.
Jeder Vertragspartner darf Daten des anderen im Rahmen der Auftragsabwicklung automatisiert verarbeiten.

R.S.-OFFICE haftet dafür, dass seine Leistungen im Bereich der Europäischen Gemeinschaft frei von Schutzrechten Dritter sind, und stellt den Kunden von allen entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.
Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung seine Rechte verletzen würde, benachrichtigt der Kunde unverzüglich R.S.-OFFICE. Er überlässt es R.S.-OFFICE und ggf. dessen Vorlieferanten soweit wie zulässig, die geltend gemachten Ansprüche auf dessen Kosten abzuwehren.


Schlussbestimmungen:


Alle Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages müssen schriftlich erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen zu einem Vertrag per E-Mail oder mündliche Abreden sind ausdrücklich ausgeschlossen.


Sind einzelne Bestimmungen eines dieser AGB bzw. eines geschlossenen Vertrages unwirksam, so bleiben alle anderen Bestimmungen dennoch wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Vorgabe zu ersetzen, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.


Gerichtsstand ist der Sitz von R.S.-OFFICE.

Naila-Marlesreuth, am 01.01.2006

 
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