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Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die
vertraglichen Beziehungen zwischen der Firma R.S.-OFFICE und ihren
Kunden.
AGB des Kunden, die von den vorliegenden von R.S.-OFFICE abweichen oder
ihnen entgegenstehen, gelten nicht, es sei denn, R.S.-OFFICE hat ihrer
Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Geltung der
vorliegenden AGB wird insbesondere nicht dadurch ausgeschlossen, dass
R.S.-OFFICE in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des
Kunden die Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.
Diese AGB sind die Grundlage, auf der sämtliche Leistungen von
R.S.-OFFICE erbracht werden. Die AGB, sowie des Weiteren gesetzliche
Bestimmungen, gelten für sämtliche Verträge von R.S.-OFFICE.
Das Recht, diese AGB, Preise sowie Leistungen und deren Beschreibungen
unter Einhaltung angemessener Ankündigungsfristen jederzeit zu ändern,
bleibt R.S.-OFFICE vorbehalten.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Ansprüche auf nicht aktuelle Preise aufgrund von ausgelaufenen, ehemals
geschlossenen Verträgen, veralteten Preislisten oder veralteten
Werbeunterlagen von R.S.-OFFICE, werden nicht anerkannt.
Alle Angebote von R.S.-OFFICE sind stets unverbindlich und freibleibend.
Angaben über Preise und Leistungen, gleich in welcher Form, die der
Werbung dienen, sind ausdrücklich kein verbindliches Angebot, sondern
lediglich eine Leistungsübersicht. Irrtümer, Änderungen und Druckfehler
werden vorbehalten.
Von R.S.-OFFICE genannte Termine sind unverbindlich. Anspruch auf
Schadenersatzforderungen wegen Nichteinhaltung von Terminen wird
ausdrücklich ausgeschlossen.
Der von R.S.-OFFICE angenommene und bestätigte Auftrag beschreibt die
auszuführenden Leistungen. R.S.-OFFICE führt Dienstleistungen im
Bürobereich insbesondere im Bereich der EDV aus, wie die Erstellung von
Datenbanken oder Tabellen bzw. die Erstellung von Präsentationen und
Informationsverbreitung über gedruckte Medien sowie das Internet. Die
Inhalte basieren auf Daten und Informationen, die der Kunde R.S.-OFFICE
in Schrift und Bild aushändigt. Auszuführen sind nur die auf dem Vertrag
vereinbarten Leistungen. Leistungen, die über den geschlossenen Vertrag
hinausgehen, bedürfen eines weiteren Vertrages. Darunter fallen vor
allem Veränderungen, sowie Erstellung zusätzlicher Inhalte, und alle
weiteren, nicht explizit vertraglich vereinbarten Leistungen.
R.S.-OFFICE behält sich uneingeschränkt alle Entscheidungen über
technische, ablaufrelevante und programmierspezifische Details, sowie
die Vorgehensweise und Werkzeuge, mit denen Inhalte erstellt werden,
vor. Etwaige Besonderheiten und Details technischer und gestalterischer
Art müssen R.S.-OFFICE bei Vertragsabschluß mitgeteilt werden und
bedürfen der schriftlichen Vereinbarung auf dem Vertrag. Die Inhalte für
die Gestaltung werden R.S.-OFFICE vom Kunden innerhalb der vertraglich
vereinbarten Zeit vollständig, rechtzeitig und schriftlich, bzw. als
Bildmaterial, mit allen dazugehörigen Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Unterlagen, die R.S.-OFFICE zur Ausführung seiner Leistungen überreicht
werden, werden Eigentum von R.S.-OFFICE, außer wenn im Vertrag anderes
vereinbart wird.
Alle Inhalte, Software, Quellcodes und Systeme, die R.S.-OFFICE
erstellt, seien sie grafisch oder Programmcode, bzw. Teile von
Programmcode, insbesondere HTML-Code, VBA-Code, Java-Scripts sowie
programmierte Formeln oder Teile von Formeln und alle anderen zu
schützenden Arbeiten, sind ausschließlich Eigentum von R.S.-OFFICE und
unterliegen dem Urheberrecht. Mit Ausnahme der vom Kunden gestellten
Unterlagen ist R.S.-OFFICE berechtigt, alle Rechte an Erzeugnissen von
R.S.-OFFICE auch auf Dritte zu übertragen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Passwörter, die ihm im Rahmen der
Leistungen von R.S.-OFFICE mitgeteilt werden, sorgfältig zu handhaben
und nicht an Dritte weiterzugeben. Für etwaige Schäden, die durch die
Weitergabe an Dritte oder nicht vertrauliche Handhabe entstehen, haftet
der Kunde.
R.S.-OFFICE ist berechtigt, Aufträge und Teile davon an Dritte
weiterzugeben, soweit der Inhalt des Vertrages nicht verletzt wird und
die Weitergabe der Erfüllung des Vertrages dienlich ist. Vertragspartner
des Kunden bleibt jedoch in jedem Falle R.S.-OFFICE. Vertragliche
Beziehungen zwischen dem Kunden und dem durch R.S.-OFFICE beauftragten
Dritten entstehen dadurch nicht.
R.S.-OFFICE sind kostenlos alle erforderlichen Inhalte sowie Zugang zu
den erforderlichen Räumlichkeiten zu gewähren, insbesondere bei
vereinbarten Fototerminen oder Besprechungen. Soweit eine Ursache, die
R.S.-OFFICE nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder
Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt kann R.S.-OFFICE eine
angemessene Verschiebung der Termine verlangen. Verwehrt oder erschwert
der Kunde, oder einer seiner Erfüllungsgehilfen, den Zugang zu
Räumlichkeiten, die Übergabe von für die Erstellung der Inhalte
relevanten Unterlagen, seine Pflicht zur Mitwirkung, die Erstellung von
Textinhalten oder anderer relevanter Unterlagen, so ist R.S.-OFFICE
berechtigt, die Vergütung zu erheben, ohne die vertraglich vereinbarte
Leistung zu erbringen oder zusätzliche Vergütung zu fordern, die durch
die Verzögerung entsteht. Grundlage für die Berechnung dieser Vergütung
ist die Höhe des von R.S.-OFFICE üblichen Stundensatzes.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Inhalte ohne ausdrückliche schriftliche
Einverständniserklärung von R.S.-OFFICE an Dritte zu verkaufen, zu
vermieten, oder sonst wie nutzbar zu machen. Sollte der Kunde dies
dennoch ohne schriftliche Einverständniserklärung von R.S.-OFFICE tun,
ist R.S.-OFFICE berechtigt, eine Strafgebühr von 75% der für dieses
Projekt anfallenden Vergütung pro Vorfall zu erheben, ohne den Nachweis
für den tatsächlich entstandenen Schaden erbringen zu müssen.
Teilleistungen durch R.S.-OFFICE sind, soweit nicht schriftlich anders
vereinbart, zulässig.
R.S.-OFFICE garantiert dem Kunden, fachgerecht, kompetent und nach
besten Kräften zu handeln, um Ausfälle und technische Engpässe zu
minimieren. Schäden übernimmt R.S.-OFFICE nur, wenn durch eigene
Angestellte von R.S.-OFFICE vorsätzlich, oder grob fahrlässig gehandelt
wurde.
R.S.-OFFICE haftet nicht dafür, dass erwünschte betriebswirtschaftliche
oder werbemäßige Ziele oder Erfolge des Kunden erreicht werden.
Bei Datenverlust haftet R.S.-OFFICE nur auf den Aufwand, der bei
ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Rekonstruktion
der Daten erforderlich ist, vorausgesetzt, dass R.S.-OFFICE die
obliegende Pflichten zur Einweisung in die Datensicherung ordnungsgemäß
erfüllt hat.
Vertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen R.S.-OFFICE
verjähren in einem Jahr ab Anspruchsentstehung, soweit nicht kürzere
gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet R.S.-OFFICE nur, wenn R.S.-OFFICE
eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat.
Soweit Leistungen nach Aufwand abgerechnet werden, gilt die jeweils
aktuelle Preisliste von R.S.-OFFICE.
R.S.-OFFICE kann kalenderwöchentlich abrechnen, es sei denn, es wurde
vertraglich anderes geregelt. Die Mitarbeiter von R.S.-OFFICE halten die
täglichen Arbeitszeiten unter Angabe der bearbeiteten Position und der
Art der Tätigkeit in einer Liste fest und legen diese auf Wunsch vor.
Der Kunde kann jederzeit Einsicht in die Liste verlangen.
Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort
ohne Abzüge zahlbar.
Der Kunde ist - unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen nachweisbar
fehlender oder fehlerhafter Gegenleistung zu verweigern - nicht befugt,
Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die
rechtskräftig festgestellt oder die von R.S.-OFFICE anerkannt worden
sind.
R.S.-OFFICE steht das Recht zu, in Verzug befindliche Kunden von
weiteren Dienstleistungen auszuschließen, auch wenn entsprechende
Verträge abgeschlossen wurden.
R.S.-OFFICE ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse sowie über alle als vertraulich bezeichneten
Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Auftragsausführung
bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit
der Durchführung des Auftrags beschäftigte Personen darf nur mit
schriftlicher Einwilligung des Kunden erfolgen.
R.S.-OFFICE verpflichtet alle von ihm zur Durchführung des Auftrags
eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung der vorstehenden
Vorschrift.
Jeder Vertragspartner darf Daten des anderen im Rahmen der
Auftragsabwicklung automatisiert verarbeiten.
R.S.-OFFICE haftet dafür, dass seine Leistungen im Bereich der
Europäischen Gemeinschaft frei von Schutzrechten Dritter sind, und
stellt den Kunden von allen entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.
Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung seine
Rechte verletzen würde, benachrichtigt der Kunde unverzüglich
R.S.-OFFICE. Er überlässt es R.S.-OFFICE und ggf. dessen Vorlieferanten
soweit wie zulässig, die geltend gemachten Ansprüche auf dessen Kosten
abzuwehren.
Schlussbestimmungen:
Alle Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages müssen schriftlich
erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen zu einem Vertrag per E-Mail oder
mündliche Abreden sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Sind einzelne Bestimmungen eines dieser AGB bzw. eines geschlossenen
Vertrages unwirksam, so bleiben alle anderen Bestimmungen dennoch
wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Vorgabe zu ersetzen,
die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Gerichtsstand ist der Sitz von R.S.-OFFICE.
Naila-Marlesreuth, am 01.01.2006
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